Pohlednice z Terezína
Postkarte aus Theresienstadt
Postcards from Terezín
Installation der Postkarten – ein Rundgang durch die Stadt
Zelle 42 im Hof IV der Kleinen Festung, Gedenkstätte Theresienstadt, Tschechische Republik
29. Mai bis 31. Dezember 2026
Ein 60 Meter langer Streifen von fast vierhundert Ansichtspostkarten, die das gesamte heutige Theresienstadt in farbigen Fotografien aller Haustüren wiedergeben, begleitet von einer historisch fundierten Dokumentation zur KZ/Ghetto-Zeit.
Postkarte ist wie ein Brief mit offener Tür, halb öffentlich, halb privat. Sie war ein wichtiges Instrument im Nazi-System und diente auch der Täuschung über Theresienstadt – die KZ-Häftlinge mussten dann z. B. schreiben: ‘Liebe Mutti, mir geht es gut‘.
Die Installation ist ein Teil des Doppel-Projektes Theresienstadt – hier im Raum entfaltet.
Die wichtigsten Daten aus der Geschichte des Brief- und Paketverkehrs zwischen Ghetto [Theresienstadt] und ... mehr
... Protektorat [und Deutsches Reich], wie sie aus zeitgenössischen Quellen hervorgehen
1941
25. November
Eine begrenzte beiderseitige Korrespondenz zwischen Ghetto und Protektorat wird erlaubt. Es muss auf Postkarten, höchstens 30 Wörter, mit Blockschrift oder mit Schreibmaschine und ausschließlich auf Deutsch geschrieben werden. Im Ghetto und bei der Jüdischen Kultusgemeinde in Prag werden Zensurabteilungen errichtet.
1. Dezember
Ein Verbot des beiderseitigen schriftlichen Verkehrs ergeht für vier Wochen, das Verbot gilt auch für die lagerinterne Korrespondenz.
10. Dezember
Für die Überschreitung des Schreibverbotes ruft die SS-Kommandantur das Standrecht aus.
15. Dezember
Die Struktur der jüdischen Selbstverwaltung stabilisiert sich; die Postabteilung wird der Abteilung der Inneren Verwaltung eingegliedert.
24. Dezember
Die letzte bekannte Ausgabe von Paketsendungen an Häftlinge durch das Postamt Theresienstadt.
1942
9. Januar
Der schriftliche Verkehr der Häftlinge innerhalb des Ghettos wird zugelassen. Vor dem Abgang jedes Transportes in den Osten wird die Postbereitschaft eingeführt, und zwar für zwei aufeinanderfolgende Tage von 8 bis 22 Uhr einschließlich der Samstage. Sie ist z. B. belegt am 23. und 24. April und am 7. Mai 1942. Postsendungen der lagerinternen Korrespondenz werden mit dem Buchstaben „T“ gekennzeichnet.
10. Januar
Die Verfasser illegaler Briefe werden hingerichtet.
8. Februar
Die beiderseitige Korrespondenz zwischen Ghetto und Protektorat wird teilweise wiederhergestellt, im Ghetto wird ein monatlicher Turnus zur Ausgabe von Postkarten ausgerufen. Auf den Postkarten müssen in der Adresse Name und Vorname des Häftlings, Bezeichnung des Transports und Transportnummer, Bezeichnung des Gebäudes und Zimmernummer angegeben werden.
26. Februar
Zweite Hinrichtung von Verfassern illegaler Briefe.
Februar – Mai
Auf aus dem Ghetto abgeschickte Postkarten wird von der Jüdischen Kultusgemeinde vor ihrer weiteren Beförderung ein Stempel mit dem Hinweis aufgedruckt, dass die Antwort ins Ghetto ausschließlich über die Jüdische Kultusgemeinde in Prag gehen dürfe.
März
Auf Postkarten ins Ghetto wird auf der Jüdischen Kultusgemeinde ein Registrationsstempel aufgedruckt mit dem Datum der Ankunft und der Expedition, der Nummer der angelangten Postsendung und Zensurangaben.
5. März
Es entstehen Entwürfe für eigene Theresienstädter Briefmarken, Postkarten und Stempel (nicht verwirklicht).
Erste Maihälfte
Im Ghetto ist zum ersten Mal die Benutzung eines Stempels zum richtigen Ausfüllen der Adresse des Häftlings auf den abgehenden Postkarten belegt.
14. Mai
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 125 teilt mit, die Kommandantur habe mit sofortiger Gültigkeit das Verbot der Postverbindung bekanntgegeben.
1. September
Im Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 205 erscheint die Mitteilung, eine allgemeine Anordnung über die Postverbindung stehe in Vorbereitung. Der Ältestenrat reagierte auf diese Weise auf sich mehrende Gesuche von aus Deutschland nach Theresienstadt deportierten Häftlingen um die Erlaubnis, ihren Verwandten schreiben zu dürfen. Diese Gesuche wurden als gegenstandslos bezeichnet, da sie der Lagerkommandantur nicht vorgelegt werden könnten.
16. September
Im Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 213 erscheint die Bekanntmachung über die Erlaubnis des beiderseitigen schriftlichen Verkehrs. Die früher geltenden Vorschriften für die Korrespondenz mit dem Ghetto wurden erneuert. Mit Berufung darauf, dass zur Zeit nur eine beschränkte Menge von Postkarten zur Verfügung stünde, wurde zuerst den Häftlingen aus den folgenden Transporten das Schreiben gestattet: Transporte I/1 bis 13 aus Berlin, II/1 bis 10 aus München, III/1 aus Köln, IV/1 aus Wien, AK, H, G, J, K, L aus dem Protektorat (also die vor dem 10. Dezember 1941 in Theresienstadt angekommenen Transporte). Die Postkarten wurden vom 20. September an bei den Postaußenstellen ausgegeben.
24. September
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 219 macht die Anordnung des Lagerkommandanten Seidl über den Postverkehr bekannt. Jeder Ghettobewohner konnte einmal monatlich eine Postkarte abschicken, auf der die Anzahl der Wörter nicht mehr begrenzt war und die auch mit Schreibschrift geschrieben sein konnte, allerdings nur auf der Vorderseite. Die Rückseite war für die Adresse und die Rückadresse bestimmt. Die Korrespondenz durfte auch weiterhin nur auf Deutsch geführt werden. Zum Absenden von Briefen war eine Sonderbewilligung notwendig. Korrespondenz ins Ausland war in neutrale und verbündete Länder erlaubt, in das feindliche Ausland war sie nur über das Rote Kreuz möglich. Die Postkarten sollten vom 25. September an in den Postaußenstellen ausgegeben werden. Es wurde die Reihenfolge bestimmt, in der die Mitglieder der einzelnen Transporte sie abholen konnten. Es wurde erlaubt, in das Ghetto Theresienstadt „Liebesgabenpakete“ zu schicken. In der Korrespondenz durfte dies erwähnt werden.
25. September
Es begann der Monatsturnus für das Einreichen von Gesuchen um Postkarten, der bereits alle Häftlinge des Ghettos betraf. Er war in elf Etappen aufgeteilt und dauerte bis 7. Oktober
1942.
9. Oktober
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 231 teilt mit, in welcher Reihenfolge die Neuankömmlinge, die am 25. Oktober nicht in den Turnus aufgenommen werden konnten, die Postkarten abholen können. In den nächsten Tagen wird ein neuer Turnus für die Transporte angekündigt, die schon einmal eine Postkarte erhalten hatten. Es wird anschließend darauf aufmerksam gemacht, dass Briefe ins Ausland nur auf einer und nicht auf beiden Seiten beschrieben sein dürfen.
16. Oktober
Postvollmachten für Päckchensendungen werden eingeführt.
1943
Januar
Der Paketverkehr mit dem Ghetto wird bewilligt.
April
Der Paketverkehr mit dem Ghetto wird auf Sendungen auch aus dem Ausland erweitert.
4. April
Auf Grund einer Anordnung des Lagerkommandanten ist der schriftliche Verkehr mit dem Umschulungslager in Lípa gemäß früheren Richtlinien erlaubt, deren Wortlaut allerdings nicht festgestellt werden konnte.
30. April
Regelung des Briefverkehrs mit den Arbeitsgruppen der Theresienstädter Häftlinge in Oslavany, Kladno, Panenské Břežany und Lípa und mit der Arbeitsgruppe „Zossen“ in Wulkow. Die Postkarten für diese werden auf der Post in der Rüstkammer abgeliefert, und zwar mit Ausnahme der Adresse des Empfängers ohne nähere Angaben. Sie mussten leserlich geschrieben sein, die Anzahl der Worte wurde nicht begrenzt.
1. Mai
Aus der Schweiz wurde die erste Sammelsendung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz abgefertigt, die an den Judenältesten Jakob Edelstein gerichtet war.
24. Mai
Ein dreimonatiger Turnus zum Einreichen von Gesuchen um Postkarten wird ausgerufen. Von diesem Datum an werden Turnusse und Etappen zur Abgabe von Postkarten mehr oder weniger regelmäßig bekanntgegeben: Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 325 teilt mit, der Lagerkommandant Seidl habe auf Ansuchen des Ältestenrates bewilligt, jeder Ghettobewohner dürfe einmal in drei Monaten eine Postkarte schreiben, jeder bekäme am 1. Juni 1943 eine Postkarte, die er bis 31. August abschicken dürfe. Die Unterweisung über die Vorschriften des Briefverkehrs wird von den Zensoren in den Wohneinheiten durchgeführt. Die Aufforderung zum Abliefern der Postkarten wird im Tagesbefehl in der angeführten Reihenfolge der Transporte veröffentlicht. Die Zensur verläuft sofort. Den Vorschriften entsprechende Postkarten werden zur Beförderung angenommen, die Schreiber unrichtig geschriebener Postkarten werden vom Bezirkszensor besucht, der sie unterweist, und es wird ihnen eine Ersatzpostkarte ausgehändigt. Falls auch die zweite Postkarte den Vorschriften nicht genügt, wird das Schreibrecht aufgehoben, und eine dritte Postkarte wird nicht ausgegeben.
26. Mai
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 326 kündigte die Etappe des Turnusses für die
Aufgabe der Postkarten mit einem Zeitplan vom 3. bis 9. Juni an. Weitere Turnuszeitpläne
waren in den Tagesbefehlen des Ältestenrates Nr. 331 vom 9. Juni, Nr. 332 vom 15. Juni, Nr.
334 vom 22. Juni enthalten. Dort findet sich auch die Mitteilung, Postkarten würden bloß an
dem Tage angenommen, der für den entsprechenden Transport im Turnus bestimmt ist. Eine
spätere Annahme sei nicht möglich, die Postkarte könne jedoch bei der wiederholten
Ausrufung des Turnusses (d. h. bei wiederholtem Hinweis) aufgegeben werden.
29. Juni
Bestätigungen der Übernahme von Paketen für alle privaten im Ghetto ankommenden
Sendungen werden eingeführt.
10. Juli
Für Pakete aus dem Protektorat werden Zulassungsmarken eingeführt.
1. August
Man beginnt, in den Adressen der Theresienstädter Häftlinge Straßennamen anzuführen.
11. August
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 350 teilt mit: Die Post wurde aus der Poststraße 1 in
die Parkstraße 12 verlegt. Pakete werden von 7 bis 19 Uhr ohne Mittagspause ausgegeben.
Nach der Übernahme des Pakets erhält der Adressat ein Formular zur Unterschrift, auf dem
jeder, der ein Paket erhält, dessen Empfang bestätigen kann. Diese Formulare können
außerhalb des Turnusses für die Abgabe von Postkarten ausgefüllt und abgeschickt werden.
Die Annahme der Briefpost kann zeitweilig durch die Haus- bzw. Gruppenältesten nach
Vorlage des Personalausweises geschehen. Weiterhin werden die erste Etappe des II.
Turnusses zur Abgabe der Postkarten in den Tagen 12. bis 19. August und die erste
Wiederholung des I. Turnusses angekündigt.
17. September
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 361 setzt die Ankündigung des II. Turnusses mit der
Etappe in den Tagen 18. bis 24. September fort.
Für angelangte Pakete wird mit der Erhebung einer Gebühr in der sog. Ghettowährung
begonnen. Die Gebühr wird von der Kassa der Paketpost erhoben.
2. Oktober
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 366 kündigt die erste Etappe des III. Turnusses in den
Tagen 1. bis 7. Oktober und die Wiederholung (wahrscheinlich des II. Turnusses) an mit dem
ergänzenden Text, dass jeder Ghettobewohner vom 1. Oktober 1943 an eine Postkarte im III.
Turnus erhält.
13. November
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 377 kündigt die Fortsetzung des III. Turnusses mit der
Bekanntgabe der Etappe für die Tage 11. bis 20. November und die Wiederholung an.
November – Dezember
Die Ankündigungen für Pakete werden eingeführt (zu diesem Datum im Protektorat belegt).
1944
13. Januar
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 400 vom 13. 1. 1944 kündigt eine weitere Etappe des
IV. Turnusses in den Tagen 13. bis 20. Januar 1944 an. Es ist nicht gelungen festzustellen,
wann der III. Turnus beendet und der IV. Turnus angekündigt wurde.
12. Februar
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 410 kündigt einen nicht bezeichneten Turnus für die
Annahme von Postkarten und die Wiederholung an. Bei allen Postsendungen (Briefen,
Postkarten, Bestätigungen von angelangten Paketen) wird von nun an auch die
Zimmernummer angeführt, und zwar in folgender Reihenfolge: Straßenname,
Zimmernummer, Hausnummer, z. B. Langesgasse 113/5. Paketausgabe täglich von 8 bis 12
und von 13.30 bis 16 Uhr. Die Kassa der Paketpost wird stets eine Viertelstunde früher offen
sein. An Samstagen und Sonntagen werden Pakete nicht ausgehändigt.
29. Februar
Auf die Empfangsbestätigungen über Pakete ist es erlaubt, kurze Mitteilungen über das
Wohlbefinden des Empfängers sowie eine Danksagung hinzuzufügen.
Februar
In der Agenda der Post werden die Transportnummern der Häftlinge aufgehoben. Die
Turnusse werden weiterhin gemäß der Ankunft der Transporte angekündigt, die Abgabe der
geschriebenen Postkarten richtet sich jedoch nach der alphabetischen Ordnung.
Nacht vom 8. auf den 9. März
In Auschwitz-Birkenau wurden die Theresienstädter Häftlinge getötet, die im September
1943 dorthin in das Familienlager deportiert worden waren. Vor ihrem Tode mussten sie in
den ersten Märztagen Postkarten mit dem falschen Datum 25. März 1944 schreiben.
29. März
Der Tagesbefehl des Ältestenrates Nr. 427 kündigt an, dass Anmeldungen für die
Zulassungsmarken für Pakete aus dem Protektorat von Häftlingen der Transporte
angenommen werden, die vor dem 31. März im Ghetto eingetroffen waren. Auf der Post
stehen nun nicht genug Postkarten zur Verfügung, sie können deshalb nicht zeitgerecht
ausgehändigt werden. Diejenigen, die Anspruch auf eine Postkarte haben, werden sie im
wiederholten Turnus abheben können.
25. April
In der auf die Empfangsbestätigung der Pakete geschriebenen Mitteilung ist es verboten,
über den Inhalt des Pakets zu schreiben.
10. Mai
Die Mitteilungen der jüdischen Selbstverwaltung Nr. 11 kündigen den III. Turnus zur Abgabe
der Gesuche um eine Zulassungsmarke und eine Etappe eines nicht näher
gekennzeichneten Turnusses zur Ablieferung der Postkarten in den Tagen 11. bis 20. Mai an.
30. Mai
Die Mitteilungen der jüdischen Selbstverwaltung Nr. 16 melden eine weitere Etappe eines
nicht näher bezeichneten Turnusses zur Abgabe von Postkarten in den Tagen 1. bis 15. Juni
und die Wiederholung. Es wird mitgeteilt, es seien in vielen Fällen Päckchensendungen aus
Lissabon ohne nähere Angaben über den Adressaten angekommen. Die jüdische
Selbstverwaltung bittet die Absender, zukünftig den Adressaten womöglich genau zu
kennzeichnen (durch Geburtsdatum, Herkunft u. ä.). Zur Vereinfachung und Beschleunigung
der Ausgabe der angelangten Sendungen werden die Verzeichnisse der Adressaten, bei
denen die Angaben ergänzungsbedürftig sind, in den Gebäuden, den Kanzleien der
Blockältesten sowie in dem Gebäude Hauptstraße 2, II. Hof, ausgehängt.
21. Juni
Eine Postkartei der Häftlinge wird angelegt.
27. Juli
Jeder Theresienstädter Häftling muss eine Postvollmacht auf den Judenältesten ausstellen.
Dieser tritt sie rechtskräftig an Dr. Franz Weidmann ab, der das Recht erhält, über alle
angelangten Postsendungen zu verfügen.
29. Juli
Die Mitteilungen der jüdischen Selbstverwaltung Nr. 32 verkündigen einen Turnus für die
Einreichung von Postkarten mit den folgenden Etappen: die I. Woche 31. Juli bis 5. August
für die Häftlinge mit Zunamen auf A, B, C, D, E, F; die II. Woche 7. bis 12. August für die
Häftlinge mit Zunamen auf G, H, I, J, K; die III. Woche 14. bis 19. August für die Häftlinge mit
Zunamen auf S, Sch, St, T, U, V, W, Z. Weiter wird eine Herabsetzung der Gebühr für die
Paketausgabe angekündigt.
Die Mitteilungen der jüdischen Selbstverwaltung Nr. 39: Mit sofortiger Wirkung werden die Mitteilungen der jüdischen Selbstverwaltung in gleicher Weise wie die Listen der
unzustellbaren Pakete und Briefpost auf den Anschlagtafeln veröffentlicht, deren Verzeichnis
angeführt war. Mit Hinblick auf die Begrenzung des Postbetriebes werden die bisherigen
Verordnungen teilweise geändert, und es wird deshalb bekanntgemacht, dass mit sofortiger
Wirkung jeder Einwohner alle acht Wochen eine Postkarte klar und leserlich mit bis zu
dreißig Worten schreiben darf. Es folgt der Zeitplan des Turnusses für die Abgabe der
Postkarten in den Tagen 28. August bis 23. September, in dem alle Häftlinge in
alphabetischer Reihenfolge nach ihrem Zunamen an die Reihe kommen, und die
Bekanntmachung des Ersatztermins.
(Die Zusammenfassung berücksichtigt alle der Autorin zugängliche Tagesbefehle und Mitteilungen der jüdischen Selbstverwaltung Theresienstadt, die sie in der Gedenkstätte Theresienstadt und dem Jüdischen Museum in Prag auffinden konnte).
1945
3. Mai
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz übernimmt den Schutz über Theresienstadt
und die Kleine Festung. Briefpost wird durch seine Vermittlung oder über das Postamt
Bauschowitz ausgegeben.
6. Mai
Die neue Selbstverwaltung des Ghettos hebt sofort jegliche Einschränkungen einschließlich
derer des Postverkehrs auf.
14. Mai
Der Postverkehr aus dem Ghetto wird den Quarantänemaßnahmen unterworfen.
TOŠNEROVÁ, Patricia. Anhang 1: Die wichtigsten Daten zur Geschichte des Brief- und Paketverkehrs zwischen dem Ghetto Theresienstadt und dem Protektorat Böhmen und Mähren, aus zeitgenössischen Quellen ermittelt. In: KÁRNÝ, Miroslav; MILOTOVÁ, Jaroslava; LORENCOVÁ, Eva (Hrsg.). Theresienstädter Studien und Dokumente 2001. Prag: Academia in Zusammenarbeit mit dem Institut der Theresienstädter Initiative, 2001, S. 136–143.
zum Projekt Theresienstadt:
Am Anfang stand unsere Auseinandersetzung mit Theresienstadt / Terezín, besonders bezogen auf die Zeit der nationalsozialistischen Okkupation; die ganze Stadt wurde zwischen 1941-1945 als Konzentrationslager für Juden mißbraucht. Um diesem Phänomen Theresienstadt zu begegnen, setzten wir alle Haustüren dieser Stadt in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Dafür haben wir sie vollständig, archivarisch genau fotografiert (da es ein solches Archiv bisher nicht gab). Von draußen, ohne Menschen, ohne Autos, Tür in der Regel geschlossen.
Künstlerische Hypothese: diese Bilder der Türen vermögen der unwiederbringlichen schmerzlichen Abwesenheit eine Gestalt zu geben.
Das fotografische Archivmaterial tritt in zweifacher Form auf:
als Projektion
und
als Postkarten-Installation.
In beiden Fällen treten ohne Auswahl alle Türen in Erscheinung, der hegelianischen Binsenweisheit folgend: dass das Ganze das Wahre sei.
Wir fühlen uns, je mehr wir uns (dem damaligen) Theresienstadt nähern, als Performative Bildende Künstler:innen besonders betroffen und empört – ob der performativen Täuschung dort als gesellschaftlichem Prinzip – und besonders gefragt!
Stanislav Lada, Gedenkstätte Theresienstadt: mehr
Theresienstadt, eine Festungsstadt, die Ende des 18. Jahrhunderts von Kaiser Joseph II. gegründet wurde, entstand als Teil des Verteidigungssystems der Habsburgermonarchie. Ihre regelmäßige barocke Struktur, bestehend aus einem Netz von Straßen, Kasernen und Befestigungsanlagen, war ursprünglich für militärische Zwecke bestimmt. Im Laufe der Zeit verlor die Stadt jedoch ihre militärische Bedeutung und wandelte sich allmählich zu einer zivilen Siedlung, deren Alltag lange vom Rhythmus einer kleinen Provinzstadt geprägt war.
Eine grundlegende Zäsur brachte die Zeit des Zweiten Weltkriegs. Im Jahr 1941 verwandelten die Nationalsozialisten Theresienstadt in ein Ghetto und Durchgangslager, das vor allem für die jüdische Bevölkerung aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, aber auch aus Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Dänemark und weiteren europäischen Ländern bestimmt war. Theresienstadt erfüllte dabei mehrere Funktionen zugleich – es war ein Ort der Zwangskonzentration, ein Arbeitslager und zugleich ein Instrument nationalsozialistischer Propaganda, das als „Musterghetto“ dargestellt wurde. Vor allem aber diente es als Durchgangsstation auf dem Weg in die Vernichtungslager im Osten.
Gerade dieser Durchgangscharakter bestimmte das Schicksal der meisten Häftlinge. Etwa 155.000 Jüdinnen und Juden wurden nach Theresienstadt deportiert. Rund 35.000 Menschen starben hier infolge von Hunger, Krankheiten und Erschöpfung. Etwa 87.000 Häftlinge wurden weiter in den Osten deportiert, insbesondere in Vernichtungslager wie Auschwitz-Birkenau, Treblinka oder Sobibor; nur etwa 3.600 von ihnen kehrten nach dem Krieg zurück. Ungefähr 17.000 Menschen erlebten das Kriegsende in Theresienstadt. Diese Zahlen zeigen Theresienstadt als einen Ort, der mehr Zwischenstation als Ziel war – ein Ort vorübergehenden Aufenthalts, dessen Grenzen für die meisten lediglich eine Station auf dem Weg in den Tod bedeuteten.
In diesem Raum erhalten Türen und Tore eine zentrale Bedeutung. Sie sind nicht nur architektonische Elemente, sondern Symbole der Grenze zwischen Welten. Sie trennen die äußere Realität der Freiheit vom inneren Raum der Einschränkung, Kontrolle und Unsicherheit. Jede Tür in Theresienstadt bedeutete mehr als nur Ein- oder Ausgang – sie war ein Ort der Entscheidung, der Hoffnung und der Angst. Durch sie kamen die Transporte der Neuankömmlinge, durch sie gingen die Transporte in Richtung Osten. Geschlossene Türen konnten schützen, aber auch isolieren; offene Türen konnten eine kurze Rückkehr zur Menschlichkeit bedeuten – oder den Beginn eines Weges, von dem es kein Zurück gab.
Nach der Befreiung im Jahr 1945 wurde Theresienstadt zu einem Ort der Rückkehr und des Verlusts. Für kurze Zeit diente es als Internierungslager für Deutsche, und die Stadt verwandelte sich allmählich wieder in eine gewöhnliche Siedlung, die jedoch weiterhin die Last ihrer Vergangenheit trägt. Heute ist Theresienstadt vor allem ein Ort der Erinnerung, der an die Tragödie des Holocaust erinnert und vor den Folgen von Hass und Gleichgültigkeit warnt.
Die Fotografien der Türen und Tore von Theresienstadt sind daher nicht nur ein Dokument der Architektur. Sie sind stille Zeugen der Geschichte. Jedes Detail trägt die Spuren der Menschen, die durch sie hindurchgingen – manchmal freiwillig, häufiger jedoch gegen ihren Willen. Türen sind hier nicht nur eine Grenze des Raumes, sondern auch eine Grenze zwischen Vergangenheit und Gegenwart, zwischen Vergessen und Erinnern.
eine Produktion von Wedding Film in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte Theresienstadt

unterstützt vom Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds und durch das Culture Moves Europe-Programm der Europäische Union – Goethe Institut




















